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   VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18.A   

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VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18.A (https://dejure.org/2022,54742)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 K 1279/18.A (https://dejure.org/2022,54742)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 K 1279/18.A (https://dejure.org/2022,54742)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 4 Abs 1; Äthiopien / Staatsangehörigkeitsgesetz (2003)
    Äthiopien: Keine drohende flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender ernsthafter Schaden ersichtlich; Sicherung Existenzminimum für Familie des Klägers möglich

 
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  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Unbeschadet individueller, gefahrerhöhender Umstände kann das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Schutzsuchenden bei allgemeinen Gefahren dann als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass praktisch jede Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - Urt. v. 17.11.2011 a.a.O., zu einer erheblichen individuellen Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015 - 13a ZB 14.30450 - OVG NRW, Urt. v. 26.08.2014 - 13 A 2998/11 .A - jeweils juris).

    Zielort der Abschiebung ist in der Regel seine Herkunftsregion bzw. der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9/08 -, juris).

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein nach Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urt. v. 19.01.2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22).

    Diese Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirk ten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3 b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urt. v. 19.01.2009 a. a. O.).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem be sonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwä gung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17 -, juris Rn. 14 m. w. N; Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, juris Rn. 24; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 13a ZB 14.30450

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Sicherheitslage in der Nordregion

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Unbeschadet individueller, gefahrerhöhender Umstände kann das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Schutzsuchenden bei allgemeinen Gefahren dann als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass praktisch jede Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - Urt. v. 17.11.2011 a.a.O., zu einer erheblichen individuellen Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015 - 13a ZB 14.30450 - OVG NRW, Urt. v. 26.08.2014 - 13 A 2998/11 .A - jeweils juris).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem be sonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwä gung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17 -, juris Rn. 14 m. w. N; Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, juris Rn. 24; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei realitätsnaher Betrachtung der Rückkehrsituation im Regelfall davon auszugehen, dass eine im Bundesgebiet in familiärer Gemeinschaft lebende Kernfamilie (Eltern mit ihren minderjährigen Kindern) im Familienverband in ihr Herkunftsland zurückkehrt (BVerwG, Urt. v. 04.07.2019 - 1 C 45.18 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2014 - 13 A 2998/11

    Bestehen einer von persönlichen gefahrerhöhenden Umständen unabhängigen besonders

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Unbeschadet individueller, gefahrerhöhender Umstände kann das Vorliegen einer ernsthaften individuellen Bedrohung des Schutzsuchenden bei allgemeinen Gefahren dann als gegeben angesehen werden, wenn der den bestehenden bewaffneten Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass praktisch jede Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit in diesem Gebiet Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.07.2009 - 10 C 9.08 - Urt. v. 17.11.2011 a.a.O., zu einer erheblichen individuellen Gefahr i. S. d. § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015 - 13a ZB 14.30450 - OVG NRW, Urt. v. 26.08.2014 - 13 A 2998/11 .A - jeweils juris).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Eine Verfolgung ist danach beachtlich wahrscheinlich, wenn einem be sonnenen und vernünftig denkenden Menschen in der Lage des Asylsuchenden nach Abwä gung aller bekannten Umstände eine Rückkehr in den Heimatstaat als unzumutbar erscheint (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2018 -1 C 29.17 -, juris Rn. 14 m. w. N; Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, juris Rn. 24; Urt. v. 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Unter dem Gesichtspunkt der schlechten humanitären Bedingungen in Äthiopien scheidet die Gewährung subsidiären Schutzes schon deswegen aus, weil - das Vorliegen einer solchen unterstellt - die Gefahr eines ernsthaften Schadens insoweit nicht von einem der in § 3 c AsylG genannten Akteure ausgeht, also vom Staat, von Parteien oder Organisationen, die den Staat oder einen wesentlichen Teil des Staatsgebiets beherrschen, oder von nichtstaatlichen Akteu ren, sofern die vorgenannten Akteure einschließlich internationaler Organisationen erwiese nermaßen nicht in der Lage oder nicht willens sind, Schutz vor einem ernsthaften Schaden beziehungsweise der tatsächlichen Gefahr eines ernsthaften Schadens zu bieten, § 4 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 3c AsylG (hierzu VGH BW, Urt. v. 12.10.2018 - A 11 S 316/17 -, juris Rn. 54 ff.).
  • BVerwG, 02.08.2007 - 10 C 13.07

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbestimmung; Feststellung zu

    Auszug aus VG Chemnitz, 26.01.2022 - 2 K 1279/18
    Das ergibt sich aus dem Grundsatz der Subsidiarität des internationalen Flüchtlingsschutzes, der den einschlägigen Normen sowohl der RL 2011/95/EU als auch des AsylG zugrunde liegt (BVerwG, Beschl. v. 18.12.2019 - 1 C 2.19 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 14.06.2005 - 1 B 142.04 -, juris Rn. 4; vgl. auch Urt. v. 02.08.2007 - 10 C 13.07 -, juris Rn. 9; vgl. zu § 4 Abs. 1 AsylG: SächsOVG, Beschl. v. 03.03.2020 - 6 A 593/18.A -, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 2.19

    EuGH soll Fragen zum Familienflüchtlingsschutz bei unterschiedlicher

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 B 142.04

    Präklusion, rechtliches Gehör, Verzögerung

  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten

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